AGB-Feuerwerke
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Durchführung von Feuerwerken-
Soweit nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB.
1. Geltungsbereich
Mit der Unterzeichnung eines Auftrages zur Durchführung eines Feuerwerks, treten die allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, in Kraft.
Alle aufgeführten Punkte der allgemeinen Geschäftsbedingungen, gelten für die Gesamtheit aller Mitarbeiter von Musical Explosions Nicklas Plambeck und dem Auftraggeber. Alle Abweichungen von den AGB, bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Mit der Beauftragung durch den Kunden erklärt dieser sein Einverständnis der AGB, sowie sich mit der elektronischen Übermittlung der Rechnung per Mail oder Whatsapp einverstanden. Ein Einspruch dagegen kann nur schriftlich erfolgen.
2. Auftragserteilung
Sämtliche Beratungen und Vorgespräche, inklusive einer ggf. erforderlichen ersten Ortsbesichtigung, erfolgen bis zur schriftlichen Erteilung des Auftrages kostenlos. Über die Erforderlichkeit einer Ortsbesichtigung, entscheidet Musical Explosions Nicklas Plambeck. Mit der Bestätigung des Auftrags erklärt sich der Auftraggeber mit den AGB einverstanden. Spätestens durch die schriftliche bzw. elektronische Bestätigung von Musical Explosions Nicklas Plambeck, (Email oder Brief), gilt der Auftrag als angenommen und der Vertrag als zustande gekommen. Musical Explosions Nicklas Plambeck behält sich vor die Art der Effekte, sowie die Effektreihenfolge für alle vorgeschlagenen Feuerwerkschoreografien zu ändern.
Die Vorschläge können jederzeit geändert, bzw. angepasst werden, wenn die äußeren Gegebenheiten, wie z.B. Lieferengpässe von Herstellern, Trockenheit, Regen, zu hohe Windgeschwindigkeiten, gesetzliche Regelungen, Sicherheitsrisiken, etc. dies erfordern. Entsprechende Änderungen, dürfen durch Musical Explosions Nicklas Plambeck auch kurzfristig und ohne Einverständnis des Auftraggebers vorgenommen werden, wenn sie nötig sind, um die Sicherheit zu gewährleisten.
3. Entgelte und Bezahlung
Die Entgelte für die Feuerwerksveranstaltung, werden in schriftlicher Form verbindlich festgehalten. Es ist möglich den vollen Auftragswert (Entgeld) bei Buchung zu zahlen. Andernfalls sind 50% des vereinbarten Entgeltes innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Die restlichen 50% werden sechs Wochen vor dem vereinbarten Zündtermin des Feuerwerkes fällig. Sollte bis zu 3 Wochen vor beginn des Feuerwerks nicht das vollständige Entgelt bezahlt worden sein, dann wird der geschlossene Vertrag als „vom Auftraggeber storniert“ angesehen und es fallen die Stornierungsgebühren aus Nummer 8 an. Das Entgelt umfasst alle Kosten für die Durchführung des Feuerwerks. Die Wahl der Zahlungsweise obliegt Musical Explosions Nicklas Plambecl, oder wird im Auftrag schriftlich festgelegt. Bei Nichtbezahlung steht es Musical Explosions zu Zahlungserinnerungen zu versenden.
Nach 2 Wochen Verzug wird die erste Zahlungserinnerung und nach 4 Wochen Verzug die zweite Zahlungserinnerung (jeweils ohne Mahngebühr) vorgenommen.
Anschließend werden bis zur Abgleichung des fälligen Betrages durch den Auftraggeber alle 2 Wochen Zahlungserinnerungen (mit Mahngebühren) versandt.
Die Preise entsprechen der Kostenlage zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Auftragserteilung ausgewiesen ist.
4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat den Sicherheitsanordnungen des verantwortlichen Pyrotechnikers Folge zu leisten, anderenfalls ist Musical Explosions Nicklas Plambeck berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Alle notwendigen Auslagen und Ausfälle, sind in diesem Falle vom Auftraggeber zu tragen. Bei Ermöglichung des Feuerwerkes in einem Radius von maximal 5 Minuten Fußweg (400m Entfernung) gilt das Feuerwerk als ordnungsgemäß angezeigt und kann ausgeführt werden.
Mit dem Akzeptieren dieser AGB erklären Sie sich mit der elektronischen Übermittlung der Rechnung per Mail oder Whatsapp einverstanden. Ein Einspruch dagegen kann nur schriftlich erfolgen.
5. Pflichten Musical Explosions Nicklas Plambeck
Musical Explosions Nicklas Plambeck verpflichtet sich, den Auftrag gewissenhaft und pünktlich durchzuführen. Er hat dabei den Service einzuhalten, der folgende Punkte umfasst:
1) Die vollständigen Anfahrtskosten des Pyrotechnikers und der Helfer
2) Mögliche Abweichungen vom Zündzeitpunkt (In diesem Fall: Uhrzeit der Zündung) müssen nicht zusätzlich bezahlt werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass die gesetzlichen Zündzeiten eingehalten werden müssen, um das Feuerwerk durchführen zu können. Sollte es zu solch einer Verzögerung kommen, so trägt der Auftraggeber die Verantwortung soweit sie nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von Musical Explosions Nicklas Plambeck entstanden ist.
3) Die professionelle Zündung vor Ort im Rahmen der einzuhaltenden Gesetze.
4) Die Einholung aller Genehmigungen bei der Gemeinde, dem Land oder dem Bund, sowie sämtlichen Behörden (Wasserschutzpolizei, Naturschutzamt, etc.)
5) Die Absprache mit dem Grundstückseigner und der Location.
6) Die eventuell notwendige Absperrung von Flächen, die gesetzlich während des Aufbaus und der Zündung des Feuerwerks nicht betreten bzw. befahren werden dürfen.
7) Ordnungsgemäße Entsorgung der Produkte
8) Grobreinigung des Abbrennplatzes.
Musical Explosions Nicklas Plambeck verpflichtet sich, alle gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Er entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über Art und Umfang aller zur Erfüllung des Auftrages erforderlichen Maßnahmen.
6. Ausfälle
Kann das Feuerwerk aus folgenden Gründen nicht durchgeführt werden, ist Musical Explosions Nicklas Plambeck verpflichtet dem Auftraggeber die bisherig gezahlten Entgelte (ohne Zinsen) zurückzuerstatten:
1) Eine Änderung der Genehmigungsregeln verhindert die Durchführung des Feuerwerks.
2) Die Zusage der Location respektive des Grundstückseigners wird zurückgezogen und verhindert somit die Durchführung des Feuerwerks, sofern kein anderer Zündplatz gefunden wird.
Kann das Feuerwerk auf Grund witterungsbedingter Einflüsse oder höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, so kann der Auftraggeber das Feuerwerk an einem anderen Zündtermin ohne Vertragsveränderungsgebühren ausführen lassen.
Sollte das Feuerwerk nur eingeschränkt möglich sein, werden dem Auftraggeber die Kosten für die nichtzündbaren Elemente erstattet. Das Zustandekommen des Betrages und die Rückzahlung erfolgen innerhalb von 15 Werktagen nach dem Auftrag auf das Konto des Auftraggebers.
Im Krankheitsfalle des Pyrotechnikers steht es
Musical Explosions Nicklas Plambeck zu, die Feuerwerksveranstaltung abzusagen. Er ist verpflichtet, sich um einen entsprechenden Ersatz zu bemühen, es gibt in diesem Falle jedoch keine Durchführungsgarantie. Musical Explosions Nicklas Plambeck
erstattet in diesem Fall alle, durch den Auftraggeber bereits gezahlten, Entgelte (ohne Zinsen).
Sollten die Punkte dieser AGB, sowie die schriftlich festgehaltenen Zusatzregelungen vom Auftraggeber nicht eingehalten werden, so steht Musical Explosions Nicklas Plambeck ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Für diesen Fall ist Musical Explosions Nicklas Plambeck nicht verpflichtet, bereits geleistete Entgelte zu erstatten.
7. Veränderung des Vertrages:
Der Auftraggeber hat das Recht den vereinbarten Zündungstermin (in diesem Fall: Tag der Zündung) abzuändern. Dabei müssen jedoch folgende Punkte beachtet werden:
1) Wird der Zündungstermin bis zu 8 Wochen vor der Zündung geändert, fallen zusätzlich zu den Auftragskosten keine weiteren Kosten an. Bei kurzfristigeren (4 Wochen oder weniger bis ursprünglichen Zündtermin) Veränderungen des Zündungstermins, behält sich Musical Explosions Nicklas Plambeck vor, angefallene, nicht erstattungsfähige Genehmigungsgebühren und Kosten für entstehenden Mehraufwand gesondert vom Auftraggeber erstattet zu bekommen bzw. In Rechnung zu stellen.
2) Eine Veränderung des Zündungstermins muss so erfolgen, dass Musical Explosions Nicklas Plambeck die Fristen für die Einholung der Genehmigungen für den neuen Zündungstermin einhalten kann.
(mindestens 14 Werktage vor Zündtermin)
3) Der neue Termin muss von Musical Explosions Nicklas Plambeck schriftlich bestätigt werden! Sollte der von Ihnen gewählte Termin bereits vergeben sein, behalten wir uns vor, Ihren Auftrag als "von Ihnen storniert" zu betrachten und die unter Punkt 8 aufgeführten Stornierungsgebühren zu berechnen.
8. Stornierungsgebühren:
Der Auftraggeber hat das Recht, die Auftragserteilung jederzeit zu stornieren. Durch die Stornierung seitens des Auftraggebers fallen die folgenden Gebühren an:
1) Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage ab Vertragsschluss.
2) Erfolgt die Stornierung nach einer Frist von 14 Tagen nach Vertragsabschluss oder bis zu 6 Wochen vor Auftragsausführung, muss der Auftraggeber Stornierungsgebühren in Höhe von 25% des Auftragswertes tragen.
3) Erfolgt die Stornierung zwischen 6 Wochen und 3 Wochen vor Auftragsausführung, muss der Auftraggeber Stornierungsgebühren in Höhe von 40% des Auftragswertes tragen.
4) Erfolgt die Stornierung 3 Wochen vor Auftragsausführung oder später, muss der Auftraggeber Stornierungsgebühren in Höhe von 55% des Auftragswertes tragen.
9. Schadensersatz/Gewährleistung
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln von Musical Explosions Nicklas Plambeck verursacht wurde.
10. Urheberrecht
Die Urheberrechte an der Konzeption des Feuerwerks, sowie am Bild- und Tonmaterial, werden nicht übertragen und stehen Musical Explosions Nicklas Plambeck zu, der diese für eigene Zwecke verwenden darf. Eine Verwendung auf sozialen Medien ist gestattet, sofern
Musical Explosions Nicklas Plambeck verlinkt oder benannt wird.
11. Anzuwendendes Recht
Die Rechtsbeziehungen beider Vertragsparteien unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht.
12. Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
13. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Vertragsparteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, ist der Geschäftssitz von Musical Explosions Nicklas Plambeck